Montag, Dezember 17, 2007

Buchhändler werden abgemahnt

Seit wenigen Tagen werden etliche Buchhändler von einer Anwaltskanzlei aus Bonn abgemahnt. Betroffen sind hauptsächlich Buchhändler, die ihre Produkte auf der Internetplattform Booklooker.de anbieten.
Grund der Abmahnung: Wettbewerbsverstoß wegen Vertriebs von Büchern die auf der indizierten Liste der Bundespüfstelle für jugendgefährdende Medien stehen.

Doch wie die Recherchen der betroffenen Buchhändler - und auch einiger betroffener Privatpersonen - ergeben hat, scheint es bei den Abmahnungen an einigen Ecken und Enden zu stinken. Viele Informationen finden Sie im Forum von Booklooker. Auch scheinen sich die Betreiber der Plattform intensiv für ihre Mitglieder einzusetzen. Auf einer speziellen Seite bieten sie einiges an Informationen und haben auch eine Art Kooperation mit einer Anwaltskanzlei geschlossen, die sich mit der Abwehr der Ansprüche befasst.
Es ist das erste mal, das ich sehe, daß die Betreiber einer solchen Plattform sich intensiv einsetzen. Üblicherweise halten sich die Betreiber in ähnlich gelagerten Fällen immer sehr bedeckt. Deshalb an dieser Stelle ein fettes Lob an das Booklooker-Team.