Freitag, September 07, 2007

Versicherungsvermittler und die private Insolvenz

Wer als Versicherungsvermittler nicht mit gutem Beispiel vorangeht und seine eigenen finanziellen Dinge ordentlich regelt, läuft Gefahr, daß die Versicherungsgesellschaft seinen Vermittlervertrag kündigt. In einem Fall des OLG Hamm, wurde die fristlose Kündigung des Agenturvertrages durch den Versicherer bestätigt, weil der Agenturinhaber in private Insolvenz geriet.
Nach Ansicht des Gerichtes, ist durch das Bekanntwerden des finanziellen Desasters, das Verhältnis zwischen Kunde und Vermittler stark gestört. Diese Störung könnte auch die Reputation des Versicherers angreifen.
Die Argumentation des Insolvenzverwalters, daß die Einnahmen aus dem Agenturvertrag zur Regulierung des Schuldenstandes dienen, wischte das Gericht vom Tisch. "Wer andere in der Vermögensvorsorge berate, müsse selber ein Beispiel gelungener Vorsorge bieten", so das Gericht.

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