Posts mit dem Label Versicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Versicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, Oktober 03, 2013

Rauchmelder retten Leben


Vor ein paar Tagen habe ich mich mit ein paar Freunden und Bekannten über das Thema "Rauchmelder" unterhalten. Wie Ihr wisst, sind sie in den meisten Bundesländern ja bald verpflichtend.
Die Meinungen gingen während der Diskussion weit auseinander: Einige hielten das für völligen Schwachsinn und andere haben schon seit ein paar Jahren welche installiert.

Was meint Ihr dazu? Habt Ihr Rauchmelder bei Euch installiert?

In meinen Augen ist das eine kleine Investition, die Leben, Gesundheit und Hab und Gut retten kann. Warum sollte man daran sparen? Wir geben doch genug Geld für viel Unwichtigeres aus, oder?

Einen ähnlich interessanten Artikel, der das Thema Rauchmelder, Sinn oder Unsinn?, auch noch mit Daten unterstreicht, habe ich hier für Euch gefunden.

Wirklich tolle Rauchmelder findet Ihr auch bei Amazon. Ich habe da meine auch bestellt und bin Preis und Leistung wirklich zufrieden.

Jetzt hoffe ich nur noch, daß ich sie nie, niemals brauche.

Donnerstag, Juli 11, 2013

Bürgerversicherung - Nein Danke!





Logo der Initiative Bürgerversicherung - Nein Danke!




Ich bin sicher kein Wahlkämpfer, aber wofür die SPD in Verbindung mit den Linken und den Grünen derzeit steht, da kann man als mündiger Bürger nur noch den Kopf schütteln. In den Zeiten von Brand, Schmidt und Wehner musste man nicht unbedingt mit deren Politik übereinstimmen, aber man hatte immer das Gefühl es waren Leute die sich Gedanken zu ihren Positionen machen. In der heutigen Zeit liest man nur noch polemischen Abfall in ihren Wahlprogrammen. Ein gutes Beispiel dafür ist die sogenannte Bürgerversicherung, die alle drei genannten Parteien als hehres Ziel in ihren Programmen verstecken. Wer sich mit dem Thema jedoch mal länger als 30 Minuten auseinandersetzt wird feststellen, daß dies

  • ca. 75.000 Arbeitsplätze kosten wird
  • zu einer schlechteren medizinischen Versorgung der gesamten Bevölkerung führen wird
  • eine echte 2-Klassen-Versorgung in der Medizin zur Folge haben wird
  • in Ländern mit einem ähnlichen Modell, bereits so kontrovers diskutiert wird, daß man ernsthaft über eine Abschaffung nachdenkt und ein dem GKV/PKV-System ähnliches Instrument installieren will

In einem Video auf der Facebookseite einer großen Betriebsratsinitiative zeigt die SPD-Abgeordnete Andrea Nahles sehr deutlich, wie sehr sich um 75.000 Arbeitsplätze und die damit verbundenen Familienschicksale sorgt. Wem sein eigener Arbeitsplatz, der von Freunden und Familienangehörigen egal ist, der sollte also bei der nächsten Bundestagswahl sein Kreuzchen bei einer der genannten Parteien machen. Wer das etwas emphatischer betrachtet, der findet sicher auch noch woanders Platz für sein Kreuz auf dem Wahlzettel.

Hier noch ein paar Links für alle diejenigen, die etwas mehr als 30 Minuten über ein Thema nachdenken wollen:

http://www.buergerversicherung-nein-danke.de
https://www.facebook.com
http://www.die-bürgerversicherung.info
http://www.debeka.de/produkte/versichern/krankenversicherung/buergerversicherung (PDF)
https://www.pkv.de/positionen/buergerversicherung
http://www.welt.de

Dienstag, Januar 22, 2013

Pflegebedürftigkeit und die entstehenden Kosten...

... werden in meinem Augen in der Zukunft eines der beherrschenden Themen sein. Das unsere Gesellschaft überaltert, ist sicherlich kein Geheimnis mehr. Aber viele Leute mit denen ich spreche, verdrängen das Thema für sich und die Angehörigen am liebsten. Warum ist das so? Ist das ein Thema über das 'man' nicht spricht? Ich komme heute auf dieses Thema, weil ich hier einen Artikel über das Thema Betreuung Zuhause gelesen habe und die dort angepriesene Lösung eigentlich ganz spannend finde.
Wie geht Ihr mit dem Thema um?

Samstag, Oktober 27, 2012

Post von meiner Autoversicherung *grummel

KFZ Versicherung
Heute schreibt mir meine Autoversicherung (nein, das neben an ist nicht mein Renner, auch wenn er richtig cool ist...) und bettelt wie jedes Jahr um mehr Geld. Normalerweise nehme ich solche Post zur Kenntnis und zahle dann ab dem nächsten Termin den geforderten Betrag. Wird schon irgendwie passen...
Doch diesmal hat mich irgendetwas bewogen, mal genauer hinzuschauen. Und dann traf mich der Schlag: Die wollen doch satte 32,4% mehr Prämie von mir!
Mir ist schon klar: KFZ - Versicherungen sind unumgänglich. Um den finanziellen Schutz von Unfall-Geschädigten zu garantieren, muss man als Fahrzeughalter eine KFZ – Haftpflichtversicherung  vorweisen, denn sonst darf man kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Es geht hier nämlich nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern erst Recht um die Anderer.

Das KFZ – Versicherungen in ihren Tarifen unterschiedlich sind, ist mir auch klar gewesen. Aber weil ich zu faul bin, den ganzen Schriftwechsel zu führen habe ich es halt immer geschluckt. Das die Unterschiede aber schnell viele (!) hundert Euro im Jahr ausmachen können, war mir nicht so klar.
Ich hab mich dann mal im Internet umgeschaut und einen Tarifrechner gefunden, der viele Autoversicherer vergleicht.
Was soll ich noch sagen ;-) : Das Kündigungsschreiben an meinen aktuellen Versicherungsagenten ist raus und nächstes Jahr zahle ich nicht mehr, sondern sage und schreibe über 280 € weniger. Das sind im Vergleich zu dem Vorschlag meines Versicherungspartners rund 600 Euronen weniger. Sorry, lieber Partner, das ist in meinen Augen nicht partnerschaftlich sondern Abzocke...

Kündigungsschreiben und der Onlinevergleich haben mich insgesamt ca. 30 Minuten Lebenszeit gekostet. Bei 600 gesparten Euro aber kein schlechter Stundenlohn, oder?

Wer von Euch auch mal schauen möchte, ob Euer KFZ-Versicherer nur Euer Bestes will, der sollte bis Ende November mal vergleichen. Hier der Link zu dem von mir genutzten Vergleichsportal: Mein neues Sparschwein ;-)

Wenn wir auch mal vergleichen wollt: Haltet Euren Fahrzeugschein und die Police Eurer alten Versicherung bereit. Ich musste erst loslaufen und das ganze Zeugs holen...

Wer möchte kann gerne mal in den Kommentaren melden, wass er sparen konnte. Oder ist vielleicht jemnad unter Euch der schon das Beste Angebot hatte? Ich bin gespannt, wie es bei Euch ausgeht...








Freitag, September 07, 2007

Versicherungsvermittler und die private Insolvenz

Wer als Versicherungsvermittler nicht mit gutem Beispiel vorangeht und seine eigenen finanziellen Dinge ordentlich regelt, läuft Gefahr, daß die Versicherungsgesellschaft seinen Vermittlervertrag kündigt. In einem Fall des OLG Hamm, wurde die fristlose Kündigung des Agenturvertrages durch den Versicherer bestätigt, weil der Agenturinhaber in private Insolvenz geriet.
Nach Ansicht des Gerichtes, ist durch das Bekanntwerden des finanziellen Desasters, das Verhältnis zwischen Kunde und Vermittler stark gestört. Diese Störung könnte auch die Reputation des Versicherers angreifen.
Die Argumentation des Insolvenzverwalters, daß die Einnahmen aus dem Agenturvertrag zur Regulierung des Schuldenstandes dienen, wischte das Gericht vom Tisch. "Wer andere in der Vermögensvorsorge berate, müsse selber ein Beispiel gelungener Vorsorge bieten", so das Gericht.

Mittwoch, August 29, 2007

So macht man PKV-Geschäft

Jeder will gesund sein. Jeder will mehr als die GKV einem bietet. Keiner will mehr Geld ausgeben. Ein Dilemma?
Nicht unbedingt, wie bereits viele private Krankenversicherungen erkannt haben. Besserer Versicherungsschutz bei gleichem Aufwand? Ist das möglich? In vielen Fällen: Ja.

Der Trick liegt in einem Wechsel der gesetzlichen Kasse. Jeder darf seine Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Und warum sollte man das tun? Die Preisunterschiede der gesetzlichen Kassen sind so gravierend, daß dort schnell mal 20-25 Euro im Monat eingespart werden können. Und für dieses Geld bekommt man auch schon einen privaten Versicherungsschutz für die Pflegeversicherung, die Zahnzusatzversicherung oder auch verbesserte Leistungen im ambulanten Bereich.
Vergleichen Sie einfach mal die Tarife der privaten Krankenversicherungen und sprechen Sie dann mit Ihrem zuständigen Makler über einen Kasselwechsel. Er wird Ihnen bestimmt einige Wege aufzeigen können.

Die Top-10 der VVG-Reform (Versicherungsvertragsgesetz)

Am 1.1.2008 tritt es in Kraft: Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). So hat es der Bundestag in seiner Sitzung vom 5.7.2007 beschlossen. Nunja, das Alte war ja auch schon rund 100 Jahre alt. Da kann man schon mal was Neues machen, oder?
Hier nun schon einmal die wichtigsten Änderungen, die das neue VVG bringen wird:

Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherers
Nichts Neues? Doch schon: Bereits seit 22.05.2007 sind Versicherungsvermittler einer Beratungs- und Dokumentationspflicht unterworfen. Das neue VVG verpflichtet nun auch Versicherer ihre Beratungen entsprechend zu dokumentieren. Das gilt auch für Versicherer, die keine eigenen selbständigen Vermittler haben. Gleiche Rechte und Pflichten für alle. Es macht für den Kunden also keinen Unterschied, ob er zu einem freien Vermittler oder einen angestellten Mitarbeiter geht.

Vertragliche Obliegenheiten
Sollte der versicherte in Zukunft eine Obliegenheit verletzt haben, bedeutet dies nicht mehr zwingend den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes. Das neue Gesetz sieht eine Abstufung nach den Kriterien 'Einfache Fahrlässigkeit', 'Grobe Fahrlässigkeit' und 'Vorsätzliche Verletzung' vor. Nur die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung bedeutet auch weiterhin den Totalverlust des Versicherungsschutzes.

Das Policenmodell fällt weg
In Zukunft sind dem Kunden bereits bei Antragsstellung sämtliche Verbraucherinformationen auszuhändigen. Das dürfte schon einige besondere Schwierigkeiten für den Versicherungsvertrieb mit sich bringen. Noch schlimmer wird es allerdings, weil das neue VVG eine rechtzeitige Aushändigung der Unterlagen vor Antragsstellung verlangt. 'Rechtzeitig' ist ein rechtlich ziemlich unbestimmbarer Begriff. Hier werden wohl erst die Gerichte entscheiden, was denn nun 'rechtzeitig' ist. Z. Zt. kursieren Gerüchte, daß man von einer 'Rechtzeitigkeit' nur dann ausgehen kann, wenn zwischen Aushändigung der Unterlagen und der Antragsstellung mindestens drei Tage vergangen sind. Das bedeutet: Für jeden Vertrag mindestens zwei Termine mit dem Kunden vereinbaren...

Grob fahrlässig
Bisher war der Versicherer von der Pflicht zur Leistung frei, wenn er dem Kunden eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles nachweisen konnte. In Zukunft soll der Versicherer die Leistung nur noch um den Prozentsatz kürzen können, der dem Verschuldensgrad entspricht.

Kündigung von Versicherungsverträgen
Das neue VVG schafft ein unabdingbares Kündigungsrecht zum Ablauf des dritten Vertragsjahres. Grundsätzlich sollen jedoch die beiden Vertragspartner weiterhin eine freie Wahl der Vertragsdauer haben.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Wonach der Versicherer nicht explizit schriftlich gefragt hat, ist uninteressant! Das Risiko für den Kunden, was er denn letzendlich wirklich angeben muß und was nicht, entfällt.

Die Unteilbarkeit der Prämie
Sie entfällt! Wird in Zukunft ein Versicherungsvertrag während des Vertragsjahres aufgehoben, muß der Kunde die Prämie auch nur bis zu diesem Tage zahlen.

Die vorläufige Deckung
Die vorläufige Deckungszusage wird Vertragsbestandteil, wenn Bezug auf die AVB genommen wird. Übrigens: Bisher war die vorläufige Deckungszusage nicht Bestandteil des alten VVG.

Nichtzahlung der Erstprämie
Der Versicherer kann nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer den Zahlungsverzug nicht zu verantworten hat.

Verjährung
Die Verjährungs- und Ausschlußfristen werden dem Zivilrecht angepasst. D.h., es gibt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Die alte Regelung, nach der der Kunde spätestens nach 6 Monaten Klage auf Versicherungsleistung führen musste, entfällt damit.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz wird noch viel Arbeit mit sich bringen. Bis die ganzen neuen Regelungen in die IT-Systeme der Versicherer eingearbeitet sind, fließt noch viel Wasser den Rhein herunter. Es ist wohl auch zu befürchten, daß die Angebotsvielfalt der Produkte am Markt abnehmen wird. Die neuen Regelungen erschweren die Kalkulationsgrundlagen der Versicherer.